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Hohe Geest 88 in Münster-Hiltrup
Verzögerungen von Baugenehmigungen
Seit dem Ausbruch der Corona-Krise arbeiten viele Unternehmen und Behörden im reduzierten Modus. Die Sprechzeiten sind beschränkt, Auskünfte und Genehmigungen dauern länger.
Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät die Bauherrschaften diese Verzögerungen einzukalkulieren und keinen Bauvertrag ohne Genehmigungen unterzeichnen.
Erst wenn die Baugenehmigung vorliegt, können Bauherrschaften mit dem Bau beginnen – ohne Genehmigung kein Hausbau.
Diese Verzögerungen sind insbesondere bei der Terminierung des Umzuges, Kündigung der Mietimmobilie und bei dem Beginn der Finanzierung einzukalkulieren, rät der VPB weiter.
Bauabnahme nicht übereilt erklären
Vor dem Einzug in die eigene Neubauimmobilie steht die Bauabnahme, die ist der wichtigste Rechtsakt nach Unterzeichnung des Bauvertrages.
Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt die Bauabnahme nicht übereilt zu erklären.
Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Umkehrung der Beweislast für Mängel.
Unerfahrene Bauherrschaften sind gut beraten, wenn sie ihr Bauvorhaben von Beginn an von einem eigenen unabhängigen Sachverständigen begleiten lassen. So steht dann zur Abnahme fest, welche Mängel während der Bauzeit aufgetreten sind und möglicherweise noch nicht nachgebessert wurden. Die Mängel werden beim Abnahmetermin benannt und zur Nachbesserung mit angemessenen Fristen im Abnahmeprotokoll festgehalten.
Bei gravierenden Mängeln ist die Bauherrschaft zur Abnahmeverweigerung berechtigt.
In jedem Fall sollte der Abnahmetermin auf der Baustelle stattfinden und darf nicht einfach schriftlich erklärt werden, rät der VPB weiter.