Archiv Aktuelle Informationen
Im Bau
Neubau einer Lagerhalle mit Bürotrakt in Hansa-BusinessPark Münster
Adresse: -
Nutzfläche: 650 m2
Bauherr und Bauleitung: im eigenen Hause
Immobilien-Unternehmer plant im Hansa-BusinessPark
Einen Gebäudekomplex mit Büroeinheit und Lagerhalle wird der Immobilien-Unternehmer Dennis Schwarz im Hansa-BusinessPark bei Amelsbüren errichten. Das Grundstück hat der Unternehmer von der Wirtschaftsförderung gekauft. An dem künftigen Standort wird die Immobilien Schwarz GmbH ihren Verwaltungssitz haben sowie angebundenen Baufirmen Lagerraum bieten. Ein kleiner Ausstellungsbereich dient der Präsentation von Muster für den Hausbau. Zusätzlich konzentriert sich die Firma an der neuen Wirkungsstätte auf den Bau, den Verkauf, die Vermietung und Verwaltung von Objekten.
@ Wirtschaftsförderung Münster GmbH
In Entwicklung
Wohnen mit Pferden im Außenbereich von Münster-Amelsbüren
Umbau und Sanierung eines Landhauses
Adresse: -
Bauherr und Bauleitung: im eigenen Hause
Bauen im Winter: Schutz der Baustelle
Frost und Schnee gehören zum Winter, aber sie können noch nicht fertiggestellte Bauten schädigen. Schnee und Regen dringen schnell in den Bau zum Beispiel durch Fensteröffnungen oder ungeschützte Kellerabgänge. Dabei können erhebliche Schäden entstehen.
Winterschutz vor der Abnahme ist meistens die Sache der Baufirma und in DIN geregelt, aber zwischen Vertrag, DIN und Wirklichkeit liegen oft die Welten dazwischen.
Deshalb sollten sich die Bauherren in den nächsten Wochen nicht allein auf die Sorgfalt der Baufirmen verlassen, sondern selbst prüfen, ob ihr Rohbau ausreichend geschützt ist, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).
Wird die Baufirma trotz entsprechender Hinweise nicht tätig oder liegt eine Pause zwischen zwei von den Bauherren beauftragten Gewerken vor, dann kann notfalls nur noch eines helfen: selbst Folien besorgen und die Bauten abdecken.
Das lohnt sich, denn im Rohbau steckt bereits der Großteil des Eigenkapitals der zukünftigen Bewohner.
Schützen sollten sie auch Material, das auf der Baustelle lagert, rät der VPB weiter.
Bauabnahme nicht übereilt erklären
Vor dem Einzug in die eigene Neubauimmobilie steht die Bauabnahme, die ist der wichtigste Rechtsakt nach Unterzeichnung des Bauvertrages.
Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt die Bauabnahme nicht übereilt zu erklären.
Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Umkehrung der Beweislast für Mängel.
Unerfahrene Bauherrschaften sind gut beraten, wenn sie ihr Bauvorhaben von Beginn an von einem eigenen unabhängigen Sachverständigen begleiten lassen. So steht dann zur Abnahme fest, welche Mängel während der Bauzeit aufgetreten sind und möglicherweise noch nicht nachgebessert wurden. Die Mängel werden beim Abnahmetermin benannt und zur Nachbesserung mit angemessenen Fristen im Abnahmeprotokoll festgehalten.
Bei gravierenden Mängeln ist die Bauherrschaft zur Abnahmeverweigerung berechtigt.
In jedem Fall sollte der Abnahmetermin auf der Baustelle stattfinden und darf nicht einfach schriftlich erklärt werden, rät der VPB weiter.
